Eine unabhängige IT-Kostenanalyse kostet Zeit und Geld – genau dafür gibt es mit der BAFA-Förderung „unternehmerisches Know-how" ein Programm, das einen erheblichen Teil dieser Beratungskosten übernimmt. Gerade für kleine Handwerksbetriebe, Weingüter und andere kleinere Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet lohnt sich ein genauer Blick, denn die Förderung ist nicht auf große Mittelständler beschränkt.
Was genau gefördert wird
Gefördert wird konzeptionelle Beratung: eine Analyse der bestehenden Situation mit konkreten, umsetzbaren Handlungsempfehlungen – zum Beispiel eine unabhängige Prüfung bestehender IT-Verträge, Lizenzkosten und Vertragslaufzeiten im Rahmen der IT-Kostenoptimierung. Nicht förderfähig ist dagegen die anschließende operative Umsetzung oder der reine Einkauf von Software und Hardware.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt
Die Förderhöhe hängt vom Sitz des Unternehmens ab. Bemessungsgrundlage sind höchstens 3.500 € Beratungskosten je Beratung. In Hessen und Rheinland-Pfalz – also für Unternehmen im Rheingau, in Wiesbaden, Mainz und Bingen – beträgt der Zuschuss 50 %, maximal 1.750 € je Beratung. Die 80 % (maximal 2.800 €) gelten nur in den neuen Bundesländern; Berlin und die Region Leipzig zählen dabei zu den alten Bundesländern. Vor jeder Antragstellung lohnt ein Blick auf bafa.de, weil die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.
Wer förderberechtigt ist
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Angehörige der Freien Berufe
- Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die KMU-Kriterien erfüllen
Damit sind ausdrücklich auch kleinere Betriebe eingeschlossen – von Handwerksunternehmen bis zu Weingütern. Umgekehrt gilt: Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten sind nach der KMU-Definition der EU nicht förderberechtigt.
Der Ablauf in vier Schritten
1. Beratungsangebot einholen. Ein BAFA-gelisteter Berater erstellt ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung und voraussichtlichem Aufwand.
2. Antrag stellen – vor Beratungsbeginn. Der Antrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dieser Schritt muss zwingend vor der ersten Beratungsstunde erfolgen, sonst entfällt die Förderung vollständig.
3. Beratung durchführen. Nach Bewilligung findet die eigentliche Beratung statt, etwa eine strukturierte IT-Kostenanalyse.
4. Verwendungsnachweis einreichen. Beratungsbericht und Rechnung werden fristgerecht eingereicht, danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Wichtige Fristen im Blick behalten
Die aktuelle Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist der Antrag, nicht der Beratungstermin: Wer bis Jahresende beantragt, kann die Beratung auch Anfang 2027 durchführen. Ob und in welcher Form das Programm danach fortgeführt wird, war im September 2026 nicht bekannt – wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.
Ebenso wichtig: Ohne Antrag vor Beratungsbeginn keine Förderung – eine rückwirkende Bezuschussung ist ausgeschlossen. Zusätzlich sind innerhalb der laufenden Richtlinie maximal fünf geförderte Beratungen pro Unternehmen möglich, davon höchstens zwei pro Jahr. Wer die Förderung für die eigene IT-Budgetplanung 2027 nutzen möchte, sollte den zeitlichen Vorlauf für Antrag und Bewilligung entsprechend einplanen. Einen Überblick über die weiteren Programme von Bund, Ländern und EU gibt die Seite zu Fördermitteln für IT und Digitalisierung.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für IT-Beratung
Was fördert das BAFA bei IT-Beratung?
Konzeptionelle Beratung mit Analyse und Handlungsempfehlungen, etwa eine unabhängige IT-Kostenanalyse – nicht die operative Umsetzung.
Wie hoch ist der Zuschuss der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?
50 Prozent (maximal 1.750 €) in Hessen, Rheinland-Pfalz und den übrigen alten Bundesländern einschließlich Berlin, 80 Prozent (maximal 2.800 €) in den neuen Bundesländern – jeweils bezogen auf höchstens 3.500 € Beratungskosten. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich.
Welche Unternehmen sind förderberechtigt?
KMU und Freie Berufe mit Sitz in Deutschland – ausdrücklich auch kleinere Betriebe wie Handwerksunternehmen und Weingüter.
Wie läuft die Beantragung der BAFA-Förderung ab?
Beratungsangebot einholen, Antrag vor Beratungsbeginn online stellen, Beratung durchführen, Verwendungsnachweis einreichen.
Welche Fristen muss ich bei der BAFA-Förderung beachten?
Antrag zwingend vor Beratungsbeginn, maximal zwei geförderte Beratungen pro Jahr, fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises.