Eine unabhängige IT-Kostenanalyse kostet Zeit und Geld – genau dafür gibt es mit der BAFA-Förderung „unternehmerisches Know-how" ein Programm, das einen erheblichen Teil dieser Beratungskosten übernimmt. Gerade für kleine Handwerksbetriebe, Weingüter und andere kleinere Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet lohnt sich ein genauer Blick, denn die Förderung ist nicht auf große Mittelständler beschränkt.
Was genau gefördert wird
Gefördert wird konzeptionelle Beratung: eine Analyse der bestehenden Situation mit konkreten, umsetzbaren Handlungsempfehlungen – zum Beispiel eine unabhängige Prüfung bestehender IT-Verträge, Lizenzkosten und Vertragslaufzeiten im Rahmen der IT-Kostenoptimierung. Nicht förderfähig ist dagegen die anschließende operative Umsetzung oder der reine Einkauf von Software und Hardware.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt
Die Förderhöhe hängt vom Bundesland des Unternehmenssitzes ab: In den alten Bundesländern liegt der Zuschuss bei 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, in den neuen Bundesländern und Berlin bei bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten selbst sind gedeckelt – die genaue Höhe unterscheidet sich je nach Unternehmensstatus (Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten). Da sich diese Beträge im Zeitverlauf ändern können, sollte der aktuelle Stand vor jeder Antragstellung direkt auf bafa.de geprüft werden.
Wer förderberechtigt ist
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Angehörige der Freien Berufe
- Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die KMU-Kriterien erfüllen
Damit sind ausdrücklich auch kleinere Betriebe eingeschlossen – von Handwerksunternehmen bis zu Weingütern –, nicht nur klassische Industrieunternehmen.
Der Ablauf in vier Schritten
1. Beratungsangebot einholen. Ein BAFA-gelisteter Berater erstellt ein Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung und voraussichtlichem Aufwand.
2. Antrag stellen – vor Beratungsbeginn. Der Antrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dieser Schritt muss zwingend vor der ersten Beratungsstunde erfolgen, sonst entfällt die Förderung vollständig.
3. Beratung durchführen. Nach Bewilligung findet die eigentliche Beratung statt, etwa eine strukturierte IT-Kostenanalyse.
4. Verwendungsnachweis einreichen. Beratungsbericht und Rechnung werden fristgerecht eingereicht, danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Wichtige Fristen im Blick behalten
Der wichtigste Punkt zuerst: Ohne Antrag vor Beratungsbeginn keine Förderung – eine rückwirkende Bezuschussung ist ausgeschlossen. Zusätzlich sind innerhalb der laufenden Richtlinie maximal fünf geförderte Beratungen pro Unternehmen möglich, davon höchstens zwei pro Jahr. Wer die Förderung für die eigene IT-Budgetplanung 2027 nutzen möchte, sollte den zeitlichen Vorlauf für Antrag und Bewilligung entsprechend einplanen.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für IT-Beratung
Was fördert das BAFA bei IT-Beratung?
Konzeptionelle Beratung mit Analyse und Handlungsempfehlungen, etwa eine unabhängige IT-Kostenanalyse – nicht die operative Umsetzung.
Wie hoch ist der Zuschuss der BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?
50 Prozent in den alten Bundesländern, bis zu 80 Prozent in den neuen Bundesländern und Berlin – bezogen auf gedeckelte förderfähige Beratungskosten. Vor Antragstellung aktuelle Werte auf bafa.de prüfen.
Welche Unternehmen sind förderberechtigt?
KMU und Freie Berufe mit Sitz in Deutschland – ausdrücklich auch kleinere Betriebe wie Handwerksunternehmen und Weingüter.
Wie läuft die Beantragung der BAFA-Förderung ab?
Beratungsangebot einholen, Antrag vor Beratungsbeginn online stellen, Beratung durchführen, Verwendungsnachweis einreichen.
Welche Fristen muss ich bei der BAFA-Förderung beachten?
Antrag zwingend vor Beratungsbeginn, maximal zwei geförderte Beratungen pro Jahr, fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises.